Immobilienwertermittlung

Sachverständiger für Immobilienbewertung  Marc Baumann

Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche und arbeite als Sachverständiger. Im Rahmen meiner Tätigkeit bewerte und begutachte ich seit mehreren Jahren Immobilien.

Ich bilde mich jedes Jahr fort und habe mehrere Zusatzqualifikationen erworben.

 

Qualifikation:

-B.A. Betriebswirtschaft Schwerpunkt Immobilienmanagement

- Diplom Immobilienfachwirt (EIA)

- Sachverständiger für die Markt- und

Beleihungswertermittlung   von Immobilien (Sprengnetter

Akademie)

- Immobilienmakler (IHK) Geprüfter Immobilienmakler (EIA)

- Geprüfter Immobilien-Projektentwickler (EIA)

- Geprüfter Miet- und WEG-Verwalter (EIA)

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir erstellen Wertermittlung zum Zweck :

  • Verkauf
  • Ankauf
  • Erbauseinandersetzungen
  • Beleihung
  • Zwangsversteigerung
  • Bilanzierung
  • Beleihungswertermittlung
  • Besteuerung
  • Bestimmung des Versicherungswertes
  • Persönliche Immobilienvermögenswerte

Wir unterscheiden in drei Bewertungsarte:

 

1. Wertermittlung (auch Marktwertermittlung genannt)

2. Kurz-Gutachten

3. Verkehrswertgutachten


 


1. Die Wertermittlung (Die Marktwertermittlung)

Die von uns erstellte Wertermittlung /Marktwertermittlung ist ein Vorgang, zur Ermittlung des Marktwertes, einer Immobilie.

Die Marktwertermittlung eignet für eine Bewertung bei denen alle berechtigten Auftraggeber und Gutachtenleser das Bewertungsobjekt persönlich kennen.

Das Kurzgutachten ist nicht geeignet, wenn es um eine gerichtliche Auseinandersetzung geht. Gerichte verlangen i.d.R. voll umfängliche gerichtstaugliche Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) nach § 194 BauGB.

 

Dieses beinhaltet:

  • Persönliche Besichtigung des Bewertungsobjekts
  • kurze tabellarische Eckdaten
  • Verkehrswertermittlung
  • Eine pauschalierter Berücksichtigung aller wertrelevanten Besonderheiten
  • stark verkürzte oder keine Dokumentenanlagen und Fotos(Quellenangaben, Marktdaten)
  • Ein Stück Kurzgutachten mit ca 8-12 Seiten in gebundener Form

 

 

Preis auf Anfrage

(abhängig von der Größe, Wert und der Entfernung)

2. Kurzgutachten

Die von uns erstellte Wertermittlung bildet den Verkehrswert allein auf Grundlage der vom Auftraggeber erhaltenen Information.

Der ermittelte Wert ist nur eine Annäherung an den Verkehrswert im Sinne des § 194 BauGB.

Dieser Gutachtentyp eignet sich für Gutachtenzwecke, die nicht vor Gericht oder für steuerliche Zwecke benötigt werden.

Diese Bewertungsform wird hauptsätzlich gewählt wenn z.B. alle Auftraggeber / Gutachtenleser das Bewertungsobjekt persönlich kennen.

Das Kurzgutachten ist nicht geeignet, wenn es um eine gerichtliche Auseinandersetzung geht. Gerichte verlangen i.d.R. voll umfängliche gerichtstaugliche Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) nach § 194 BauGB.

* In der Praxis hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Kurzgutachten sogar von Finanzämtern akzeptiert wurden. Eine Garantie hierfür gibt es allerdings nicht! Die Entscheidung ist nach Erfahrung im Wesentlichen von jeweiligen Sachbearbeiter abhängig. Finanzämter sind jedoch angehalten ausschließlich voll umfängliche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB zu akzeptieren. So die Gesetzeslage.

 

Diese beinhalten:

  • Persönliche Besichtigung des Bewertungsobjekts
  • kurze tabellarische Eckdaten
  • Verkehrswertermittlung
  • Eine pauschalierter Berücksichtigung aller wertrelevanten Besonderheiten
  • Eine  kurze Erläuterung der Verfahrensweisen und Wertansätze
  • verkürzte oder keine Dokumentenanlagen und Fotos(Quellenangaben, Marktdaten)
  • Ein Stück Kurzgutachten mit ca 10-15 Seiten in gebundener Form

Preis auf Anfrage

(abhängig von der Größe, Wert und der Entfernung)

 

3. Verkehrswertgutachten

Die von uns erstellte Vollgutachten erfült formal und inhaltlich alle Anforderungen nach Gesetz und laufender Rechtsprechung und ist daher „gerichtsfest“. Der ermittelte Verkehrswert entspricht dem Verkehrswert gemäß § 194 BauGB.

Dieser Gutachtentyp ist notwendig für alle gerichtlichen und außergerichtlichen Streitfälle sowie in Bewertungen für steuerliche Zwecke.

 

Diese beinhalten:

  • Beschaffung aller notwendigen amtlichen Auskünfte
  • Einsicht der amtlichen Bauakte
  • Persünliche Besichtigung des Bewertungsobjekts
  • ausführliche Lagebeschreibung
  • ausführliche Gebäudebeschreibung
  • Verkehrswertermittlung
  • mit detaillierter Berücksichtigung aller wertrelevanten Besonderheiten
  • Erläuterung der Verfahrensweisen und Wertansätze
  • umfangreiche und detaillierte Dokumentenanlagen (Quellenangaben, Lagepläne, Fotodokumentation, Bauzeichnungen, Marktdaten
  • Zwei Stück Verkehrswertgutachten 25-40 Steiten in gebundener Form

Preis auf Anfrage

(abhängig von der Größe, Wert und der Entfernung)

 


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